Für das Bestehen des IHK-Sachkundenachweises - im Volksmund auch Kräuterschein genannt, der offiziell Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln heißt,
sind neben der Kenntnis verschiedener Kräuter auch die Kenntnis einiger
Chemikalien wichtig, die im folgenden aufgelistet sind:
Ammoniaklösung
Bittersalz
Glycerin
Kaliumpermanganat
Kampferspiritus
Medizinische Kohle
Natron
Schwefel
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